Corona

author

16.03.2020 Admin Hoyer

Was tun, wenn die freiberuflichen Jobs ausfallen?

Corona

Als einfachste Maßnahme können alle, die alleine oder gemeinschaftlich prekär leben, sich sofort beim Jobcenter anmelden. Ohne falsche Bescheidenheit (ich hab ja noch 2.000 € Erspartes ...), auch nicht aus Unwissenheit:

"Wie viel Erspartes ist bei ALG 2 vertretbar? Dazu hat das Sozialgesetz eine einfache Regel aufgestellt.
Nicht angerechnet werden:
  • 150 Euro je vollendetem Lebensjahr, aber mind. 3100 Euro
  • angemessene Altersvorsorge
  • ein Freibetrag von 750 Euro pro Person in der Bedarfsgemeinschaft"
(https://www.hartz4.de/ersparnisse/)

Das ist – und hier sind die Älteren mal im Vorteil :) – gar nicht wenig. Z.B. gilt für eine*n 40-Jährige*n: 40 * 150 € + 750 € = 6.750 € Freibetrag. Und ein ALG-II-Antrag ist vergleichsweise einfach, in einem halben Tag erledigt. Und als Freiberufler*in gilt er für 1/2 Jahr – innerhalb dieser Zeit, insb. wenn im Antrag "Corona" als nur temporärer Grund des Finanzmisere angegeben wird, wahrscheinlich nicht einmal eine Gesprächseinladung erfolgen wird. Dafür gibt's dann (bei 0 bis 100 € eigenem monatlichen Verdienst) vom Jobcenter 1.) komplette Mietzahlung, 2.) komplette Heizkostenübernahme, 3.) 6 * 432 = 2592 Euro HzL. Zufütterung der monatlichen Ausgaben durch Erspartes sind kein Problem. Einen besseren, jetzt bereits garantierten staatlichen Rettungsschirm für uns prekär beschäftigte Künstler*innen kenne ich aktuell (leider) nicht.

Ergänzung: Auch Menschen, die über 100 €/Monat verdienen, haben die gleiche Möglichkeit, als Aufstocker*innen. die Verdienst-Freibeträge erhöhen sich dann ein wenig: um 20 % des über 100 € Verdienten. also z.b. Einkommen 600 €/Monat: 100 € ganz frei, von den weiteren 500 € 20 % = nochmal 100 €.

Danke an Stefan für die schnelle Zusammenstellung der Infos!