07.06.2019 Wolfram Lakaszus
Freischaffende KünstlerInnen in Nordrhein-Westfalen können beim nrw landesbuero tanz Anträge für die Gastspielförderung von Tanz- und Theaterproduktionen stellen.
Das nrw landesbuero tanz fördert in Kooperation mit dem NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste Gastspiele von Tanz- und Theaterproduktionen.
Die Zielgruppe der Förderung sind KünstlerInnen, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihre Produktionen außerhalb ihres Heimatortes in Nordrhein-Westfalen aufführen wollen.
Gefördert werden ausschließlich Produktionen, die durch öffentliche Mittel gefördert wurden (Kommune/Land).
Mehr Informationen auf der Website des nrw landesbuero tanz e.V..