Gastspielförderung

author

07.06.2019 Wolfram Lakaszus

Freischaffende KünstlerInnen in Nordrhein-Westfalen können beim nrw landesbuero tanz Anträge für die Gastspielförderung von Tanz- und Theaterproduktionen stellen.

Gastspielförderung

Das nrw landesbuero tanz fördert in Kooperation mit dem NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste Gastspiele von Tanz- und Theaterproduktionen.

Die Zielgruppe der Förderung sind KünstlerInnen, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihre Produktionen außerhalb ihres Heimatortes in Nordrhein-Westfalen aufführen wollen.

Gefördert werden ausschließlich Produktionen, die durch öffentliche Mittel gefördert wurden (Kommune/Land).

Mehr Informationen auf der Website des nrw landesbuero tanz e.V..