06.06.2019 Wolfram Lakaszus
Die erste Antragsfrist endet am 30. Juni.
Die Kunststiftung NRW fördert herausragende Projekte, programmatische Besonderheiten und innovative Konzepte aus den Bereichen Literatur, Musik/Musiktheater, Performing Arts (Tanz, Theater) und Visuelle Kunst in Nordrhein-Westfalen sowie spartenübergreifende Projekte von hoher künstlerischer Qualität.
Dazu gehören auch die Förderung des Erwerbs und die Sicherung von Kunstgegenständen und Kulturgütern mit herausragender Bedeutung.
Die Antragsfristen für eine Förderung im nächsten Jahr sind:
30. Juni
30. November
Weitere Infos auf der Homepage der Kunststiftung NRW